Wie bieten als insoweit erfahrene Fachkraft Beratung im Rahmen der Umsatzung des Schutzauftrags gemäß § 8a und § 8b SBG VIII an
Wer kann die Beratung unserer insoweit erfahrenen Fachkraft in Anspruch nehmen?
Alle Mitarbeitende in Jugendhilfeeinrichtungen (z.B. Kindertagesstätten), im Bildungsbereich (z.B. Schulen), dem Gesundheitswesen (z.B. Ärztinnen, Ärzte, Hebammen) oder sonstige Personen im Regionalverband Saarbrücken, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Wie stelle ich Kontakt zu einer insoweit erfahrenen Fachkraft her?
Der einfachste und schnellste Weg geht über die telefonische Kontaktaufnahme mit unserem Sekretariat der Lebensberatung Saarbrücken unter der Telefonnummer 0681 / 66704.
Wie läuft eine Beratung nach §8a bzw. §8b SGB VIII ab?
Unsere insoweit erfahrenen Fachkräfte beraten die Anfragenden bei Unsicherheiten bei der Gefährdungseinschätzung und unterstützen sie, ein qualifiziertes Hilfs- und Schutzkonzept für das betreffende Kind zu erstellen.