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Kindesschutz

Wie bieten als insoweit erfahrene Fachkraft Beratung im Rahmen der Umsatzung des Schutzauftrags gemäß § 8a und § 8b SBG VIII an

Wer kann die Beratung unserer insoweit erfahrenen Fachkraft in Anspruch nehmen?

Alle Mitarbeitende in Jugendhilfeeinrichtungen (z.B. Kindertagesstätten), im Bildungsbereich (z.B. Schulen), dem Gesundheitswesen (z.B. Ärztinnen, Ärzte, Hebammen) oder sonstige Personen im Regionalverband Saarbrücken, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. 

Wie stelle ich Kontakt  zu einer insoweit erfahrenen Fachkraft her? 

Der einfachste und schnellste Weg geht über die telefonische Kontaktaufnahme mit unserem Sekretariat der Lebensberatung Saarbrücken unter der Telefonnummer 0681 / 66704.

Wie läuft eine Beratung nach §8a bzw. §8b SGB VIII ab?

Unsere insoweit erfahrenen Fachkräfte beraten die Anfragenden bei Unsicherheiten bei der Gefährdungseinschätzung und unterstützen sie, ein qualifiziertes Hilfs- und Schutzkonzept für das betreffende Kind zu erstellen.

 

Sonstiges

Wir beraten jeden, unabhängig von Religion, Weltanschauung und Nationalität.

Die Beratung in der Lebensberatung Saarbrücken ist für Ratsuchende freiwillig, vertraulich und kostenbeitragsfrei.
Um dieses Angebot jedoch auch in Zukunft vorhalten zu können, benötigen die Beratungsstellen eine gesicherte Finanzierung, die durch Ihr Mithilfe in Form einer Spende zum Ausdruck kommen kann.

Unser Einzugsbereich ist der Regionalverband Saarbrücken. Weiterführende Informationen zur Lebensberatung im Bistum Trier finden Sie hier.

Unsere Grundsätze fachlichen Handelns

Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Wir erklären unsere Vorgehensweisen.
Wir respektieren Ihre Selbständigkeit und unterstützen Ihre Eigenverantwortung.
Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes Verhalten.
Wir respektieren Ihre Grenzen.
Wir wahren die fachlich gebotene Distanz.